Werden Sie einmal krank, haben eine Unfall, infolge dessen Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können oder einfach keine Kraft mehr, die Arbeit in Ihrem Beruf zu schaffen, bekommen Sie vom Staat entweder gar nichts oder nur eine minimale Invalidenrente. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gleicht das finanzielle Defizit ganz oder zum Teil in Form einer monatlichen Rente aus. Hier die wichtigste Klausel aus den Versicherungsbedingungen (Beispiel):
"Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens drei Jahren (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben."